Die erste Abbuchung des Mitgliedsbeitrages erfolgt sofort nach Beitritt für das laufende Halbjahr.
Die Entrichtung der Beiträge erfolgt halbjährlich und wird ausschließlich durch SEPA-Lastschrift eingezogen. Der jeweilige Mitgliedsbeitrag ist in der Satzung im §5a geregelt. Der Einzug findet im Februar und August des Kalenderjahres jeweils zum 15. statt.
Die Mitgliedschaft kann frühestens nach einem Jahr durch eine schriftliche Austrittserklärung beendet werden.
Der Austritt ist nur zum 30.06. oder 31.12. zulässig, die Austrittserklärung muss bis zum 31.05. oder 30.11. dem Vorstand schriftlich vorliegen.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie nach erfolgter Austrittserklärung eine schriftliche Bestätigung von uns erhalten. Diese bestätigt den Austritts.
Mit der Zusendung von Vereinsinformationen, auch in elektronischer Form (z.B. E-Mail), erkläre ich mich einverstanden.
Hinweis:
Die WVP und deren Abteilungen unterhalten Webseiten, deren hauptsächliche Aufgabe es ist, das Vereinsleben darzustellen und über besondere Ereignisse wie Turniere, Wettkämpfe, sowie Ergebnisse inkl. Fotos zu informieren. Ich erkläre hiermit mein Einverständnis, dass ich / meine Familienangehörigen auf den Webseiten der WVP und deren Abteilungen aufgeführt werden darf. Diese Daten darf der Verein unter Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln.
Der Verein darf meine personenbezogen Daten ausschließlich zur Mitgliederverwaltung und zu statistischen Zwecken verwenden.
Änderung von Mitgliedsdaten:
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Dem Verein entstehende zusätzliche Kosten durch Nichtmitteilung von vertragsrelevanten Daten, hat das Mitglied zu tragen.